Mehr Wissen über Hundesteuer Arnsdorf
Die Hundesteuer ist in Deutschland als Gemeinsteuer angelegt. Das heißt die jeweiligen Städte oder Gemeinden können selbst entscheiden wie die Steuer sich ausgestaltet. Die Stadt / Gemeinde Arnsdorf legt also eigenständig fest, welche Steuersätze zu zahlen sind. Sie entscheidet, wann diese Steuern zu zahlen sind und ob überhaupt Hundesteuer in Arnsdorf fällig wird oder nicht.
Ja, richtig gelesen! Es ist den Städten und Gemeinden überlassen ob Sie eine Hundesteuer einnehmen wollen oder nicht. Theoretisch ist es also möglich, dass die Gemeinde Arnsdorf auf die Hundesteuer verzichtet.
Doch das gibt es in Deutschland nur bei wenigen Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind viel zu lukrativ für die deutschen Kommunen um auf sie zu verzichten. Die Hundesteuer beschert den deutschen Gemeinden nämlich jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Diesen Einnahmen stehen übrigens keine Gegenleistungen gegenüber. Die Hundesteuer Arnsdorf wird also nicht gezahlt um z. B. Gehwege in Arnsdorf vom Hundekot zu befreien. Es geht einzig um die Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde Arnsdorf. Für die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind die Hundehalter in Arnsdorf also auch dann verantwortlich, wenn Sie jedes Jahr die Hundesteuer zahlen.
Allerdings kann man die Hundesteuer Arnsdorf auch als Lenkungsinstrument verstehen. Die Stadt bzw. Gemeinde Arnsdorf kann über die Ausgestaltung Ihrer Hundesteuer steuern, wie viele Hunde im Stadtgebiet ansässig sind und wie viele gefährliche Hunde es gibt. Ein hoher Hundesteuersatz in Arnsdorf wird dazu führen, dass langfristig weniger Hunde im Stadtgebiet leben. Ein hoher Aufschlag für potentiell gefährliche Listenhunde führt dazu, dass langfristig weniger dieser potentiell gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu finden sein werden.
Übrigens: Das Modell der Hundesteuer ist nicht neu! Bereits im frühen 18 Jahrhundert gab es in Großbritannien eine erste Form der Hundesteuer, seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Form der Steuer im deutschen Staatsgebiet.
Hundesteuer, Fragen und Antworten für Arnsdorf
Rund um die Hundesteuer Arnsdorf tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Arnsdorf.
Hundehalter in Arnsdorf fragen immer wieder, welche Faktoren eigentlich Einfluss auf die Höhe der Hundesteuer in Arnsdorf haben. Letztendlich lassen sich dabei 2 wichtige Einflussfaktoren für die Hundesteuer in Arnsdorf identifizieren:
- Die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde
- Die Antwort auf die Frage ob es sich um Listenhunde handelt.
In vielen Gemeinden Deutschlands steigt der Hundesteuersatz ab dem 2. Hund der in einem Haushalt lebt an. Außerdem gibt es einen (zum Teil sehr deutlichen) Aufschlag auf den Hundesteuersatz, wenn ein Hund in Arnsdorf als Potentiell gefährlich gilt (wenn es sich also um einen Listenhund oder einen Kampfhund handelt).
Grundsätzlich sind ländlich geprägte Gemeinden in Deutschland tendenziell etwas großzügiger bei der Hundesteuer. Dicht besiedelte Gemeinden mit städtischem Umfeld nehmen oft höhere Hundesteuersätze.
Oft bewegt sich der Hundesteuersatz zwischen 0 und 200 Euro für den ersten Hund, sofern es sich nicht um einen Kampfhund / Listenhund handelt.
Die Hundesteuer Arnsdorf ist normalerweise eine Jahressteuer. Das heißt, sie wird einmal im Jahr von der Gemeinde Arnsdorf eingenommen. Die Zahlung erfolgt normalerweise per Überweisung oder per Lastschrift, sofern man der Gemeinde Arnsdorf das Mandat zum Einziehen des Steuerbetrages gegeben hat. In vielen Gemeinden wird die Hundesteuer zum Sommer (Juli) eingezogen.
Die Frage nach der Anmeldung eines Hundes bei der Stadt / Gemeinde Arnsdorf sollten Sie sich unmittelbar stellen nachdem das Tier bei Ihnen „eingezogen“ ist. Die Meldefristen sind relativ eng. Die Meldefristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Hund spätestens nach ein bis zwei Wochen bei der Stadt / Gemeinde Arnsdorf angemeldet sein muss. Die genauen Fristen finden sich dabei in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Arnsdorf. Wer seinen Hund zu spät anmeldet, der riskiert eine Strafe. Es ist also sinnvoll die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde Arnsdorf möglichst schnell zu erledigen.
In vielen Städten und Gemeinden klappt die Meldung von Hunden bereits online. Andere Städte und Gemeinden stellen zumindest Formulare zum Download online bereit. Diese können dann ausgedruckt und per Post ans Gemeindebüro geschickt werden. Das ist praktisch, denn so spart man sich den Weg ins örtliche Gemeindeamt.
Über welchen Weg die Anmeldung Ihres Hundes in Arnsdorf zu erfolgen hat, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie auf den Webseiten der Gemeinde Arnsdorf nach Hundesteuer suchen. Alternativ hilft auch die Google-Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer Arnsdorf“ häufig schnell weiter.