Mehr erfahren zur Hundesteuer Bad Schmiedeberg
Bereits ab dem 18. Jahrhundert gibt es Modelle zur Besteuerung der Haltung von Hunden und anderen Haustieren. Die erste Hundesteuer gab es in Großbritannien. Auf deutschem Staatsgebiet hat es etwas länger gedauert, hier gab es ab dem frühen 19. Jahrhundert eine erste Form der Hundesteuer.
Heute ist die Hundesteuer eine beliebte Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Deutschland. Sie beschert den deutschen Kommunen jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe. Dabei handelt es sich bei der Hundesteuer um eine sog. Gemeindesteuer. Das heißt, die Gemeinde (in diesem Fall die Gemeinde Bad Schmiedeberg) kümmert sich um die Ausgestaltung der Hundesteuer, gibt vor wie diese zu entrichten ist, wie hoch die jeweiligen Beiträge sind und ob in der Stadt / Gemeinde Bad Schmiedeberg überhaupt Hundesteuer gezahlt werden muss oder nicht. Ja, richtig gelesen! Es ist durchaus möglich, dass Kommunen oder Gemeinden in Deutschland auf die Erhebung einer Hundesteuer verzichten! Rechtsgrundlage für die Hundesteuer ist die jeweilige Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde.
Der Hundesteuer Bad Schmiedeberg stehen keinerlei Leistungen gegenüber. Sie dient einzig der Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde. Es geht also nicht darum, z. B. die Reinigung der Gehwege in Bad Schmiedeberg vom Hundekot zu finanzieren oder ähnliches.
Neben dem finanziellen Aspekten der Hundesteuer Bad Schmiedeberg, gibt es auch einen Lenkungsmechanismus zu dem die Hundesteuer benutzt wird. Anhand der Höhe der Beiträge lässt sich nämlich steuern, wie viele (gefährliche) Hunde im Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg leben. Steigt der Beitrag, so ist zu erwarten, dass die Anzahl der (gefährlichen) Hunde im Laufe der Zeit eher geringer werden wird.
Hundesteuer, Fragen und Antworten für Bad Schmiedeberg
Rund um die Hundesteuer Bad Schmiedeberg tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Bad Schmiedeberg.
Die Höhe der Hundesteuer in Bad Schmiedeberg richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde und nach deren Art. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es einen Aufschlag der zu zahlen ist. In der Regel variiert der Hundesteuersatz zwischen 0 und etwa 200 € im Jahr. Es gibt tatsächlich auch Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Faustregel gilt: Je größer eine Gemeinde, desto höher ist auch der Hundesteuer-Satz. Ländlich geprägte Gemeinden mit eher niedrigeren Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer haben in der Regel geringere Sätze für die Hundesteuer als große, dicht besiedelte Gemeinden. Die Steuerlast für den zweiten Hund steigt oft deutlich an.
Die Hundesteuer Bad Schmiedeberg ist normalerweise eine Jahressteuer. Das heißt, sie wird einmal im Jahr von der Gemeinde Bad Schmiedeberg eingenommen. Die Zahlung erfolgt normalerweise per Überweisung oder per Lastschrift, sofern man der Gemeinde Bad Schmiedeberg das Mandat zum Einziehen des Steuerbetrages gegeben hat. In vielen Gemeinden wird die Hundesteuer zum Sommer (Juli) eingezogen.
Sofort nach Anschaffung eines Hundes sollte einer der ersten Wege direkt ins Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde Bad Schmiedeberg führen. Hier kann der Hund angemeldet werden. Die Meldefristen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, viel mehr als 7 bis 14 Tage sollte man sich aber nicht Zeit lassen um Strafen zu vermeiden. Es macht also Sinn diesen Weg so schnell wie möglich zu erledigen.
Viele Städten und Gemeinden in Deutschland bieten mittlerweile auch die Meldung von Hunden via Online-Formular über ihre Webseiten an. Auf anderen Online-Angeboten lassen sich zumindest die Meldeformulare als Download finden (z. B. als PDF), so dass diese ausgedruckt und per Post zur Gemeindeverwaltung geschickt werden können.
Weitere Informationen zur Meldung von Hunden in Bad Schmiedeberg findet man übrigens im Internet, wenn man bei großen Suchmaschinen nach „Hundesteuer Bad Schmiedeberg“ sucht.