Weitere spannende Informationen zur Hundesteuer Bönebüttel
Die Hundesteuer ist eine Steuer die es in Deutschland in ihrer ersten Form schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts gibt. Weltweit gibt es die Hundesteuer sogar noch länger. In Großbritannien soll es bereits ab dem frühen 18. Jahrhundert eine Hundesteuer gegeben haben, die aber nur relativ kurz Bestand hatte.
Heute ist das Thema Hundesteuer aktueller denn je. Die Hundesteuer beschert den deutschen Kommunen jedes Jahr Millionen an Steuereinnahmen. Als Gemeindesteuer sind die deutschen Städte und Gemeinden für das Eintreiben und für die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer zuständig.
Für die Gemeinde Bönebüttel bedeutet das, sie legt selber fest wie hoch die jeweiligen Hundesteuer-Beiträge sind und ob überhaupt Hundesteuer abgeführt werden muss oder nicht. Die Rechtsgrundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung von Bönebüttel.
Die Hundesteuer dient zur Finanzierung der Kommunen. Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung ist die Hundesteuer Bönebüttel frei von entsprechenden Gegenleistungen der Gemeinde. Es geht nicht darum Mehrkosten der Gemeinde Bönebüttel zu finanzieren, die durch Hunde entstehen (z. B. Beseitigung von Hundekot auf Gehwegen).
Ergänzend zu den Einnahme-Aspekten wird die Hundesteuer auch als Lenkungsmittel eingesetzt. Über den Hundesteuersatz kann gesteuert werden wie viele Hunde im Gemeindegebiet von Bönebüttel leben und wie viele potentiell gefährliche Hunde es in Bönebüttel gibt.
FAQ's Hundesteuer Bönebüttel
Rund um die Hundesteuer Bönebüttel tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Bönebüttel.
Wichtige Treiber für die Höhe der Hundesteuer, die Hundehalter in Bönebüttel ist die Anzahl der Hunde, die im Haushalt leben und die Tatsache ob es sich um Listenhunde handelt oder nicht.
Der Hundesteuersatz steigt in vielen Gemeinden ab dem zweiten Hund je Haushalt an. Außerdem gibt es einen Aufschlag, wenn ein Hund als potentiell gefährlich geht (wenn es sich also um einen Kampfhund oder um einen Listenhund handelt, der in Bönebüttel angemeldet werden soll.).
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hundesteuer sich für den ersten Hund im Haushalt in vielen Gemeinden zwischen 0 und 200 Euro bewegt. Teurer wird es ab dem zweiten Hund oder mit dem Aufschlag für Listenhunde.
Gemeinden in Deutschland die eher ländlich geprägt sind erheben (tendenziell) eher niedrigere Hundesteuern als große und dicht besiedelte Gemeinden. Es gibt sogar einige (wenige) Gemeinden in Deutschland, die verzichten komplett auf die Erhebung einer Hundesteuer.
Bei der Hundesteuer handelt es sich in der Regel um eine Jahressteuer. Das heißt der Steuerbetrag wird einmal im Jahr vom Hundehalter eingezogen. Meist werden Hundesteuerzahlungen im Sommer (Juli) fällig. Die Zahlung des Bescheids zur Hundesteuer ist dabei in der Regel per Überweisung oder Lastschrift möglich. Für Lastschriftzahlungen müssen Sie der Gemeinde Bönebüttel ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen. Fragen Sie hierzu im örtlichen Gemeindebüro von Bönebüttel nach einer Vorlage.
Sofort nach Anschaffung eines Hundes sollte einer der ersten Wege direkt ins Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde Bönebüttel führen. Hier kann der Hund angemeldet werden. Die Meldefristen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, viel mehr als 7 bis 14 Tage sollte man sich aber nicht Zeit lassen um Strafen zu vermeiden. Es macht also Sinn diesen Weg so schnell wie möglich zu erledigen.
Viele Städten und Gemeinden in Deutschland bieten mittlerweile auch die Meldung von Hunden via Online-Formular über ihre Webseiten an. Auf anderen Online-Angeboten lassen sich zumindest die Meldeformulare als Download finden (z. B. als PDF), so dass diese ausgedruckt und per Post zur Gemeindeverwaltung geschickt werden können.
Weitere Informationen zur Meldung von Hunden in Bönebüttel findet man übrigens im Internet, wenn man bei großen Suchmaschinen nach „Hundesteuer Bönebüttel“ sucht.