Erfahren Sie mehr zur Hundesteuer Bohmte
Die Hundesteuer ist in Deutschland als Gemeinsteuer angelegt. Das heißt die jeweiligen Städte oder Gemeinden können selbst entscheiden wie die Steuer sich ausgestaltet. Die Stadt / Gemeinde Bohmte legt also eigenständig fest, welche Steuersätze zu zahlen sind. Sie entscheidet, wann diese Steuern zu zahlen sind und ob überhaupt Hundesteuer in Bohmte fällig wird oder nicht.
Ja, richtig gelesen! Es ist den Städten und Gemeinden überlassen ob Sie eine Hundesteuer einnehmen wollen oder nicht. Theoretisch ist es also möglich, dass die Gemeinde Bohmte auf die Hundesteuer verzichtet.
Doch das gibt es in Deutschland nur bei wenigen Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind viel zu lukrativ für die deutschen Kommunen um auf sie zu verzichten. Die Hundesteuer beschert den deutschen Gemeinden nämlich jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Diesen Einnahmen stehen übrigens keine Gegenleistungen gegenüber. Die Hundesteuer Bohmte wird also nicht gezahlt um z. B. Gehwege in Bohmte vom Hundekot zu befreien. Es geht einzig um die Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde Bohmte. Für die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind die Hundehalter in Bohmte also auch dann verantwortlich, wenn Sie jedes Jahr die Hundesteuer zahlen.
Allerdings kann man die Hundesteuer Bohmte auch als Lenkungsinstrument verstehen. Die Stadt bzw. Gemeinde Bohmte kann über die Ausgestaltung Ihrer Hundesteuer steuern, wie viele Hunde im Stadtgebiet ansässig sind und wie viele gefährliche Hunde es gibt. Ein hoher Hundesteuersatz in Bohmte wird dazu führen, dass langfristig weniger Hunde im Stadtgebiet leben. Ein hoher Aufschlag für potentiell gefährliche Listenhunde führt dazu, dass langfristig weniger dieser potentiell gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu finden sein werden.
Übrigens: Das Modell der Hundesteuer ist nicht neu! Bereits im frühen 18 Jahrhundert gab es in Großbritannien eine erste Form der Hundesteuer, seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Form der Steuer im deutschen Staatsgebiet.
Häufige Fragen und Ihre Antworten zur Hundesteuer in Bohmte
Rund um die Hundesteuer Bohmte tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Bohmte.
Die Höhe der Hundesteuer in Bohmte richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde und nach deren Art. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es einen Aufschlag der zu zahlen ist. In der Regel variiert der Hundesteuersatz zwischen 0 und etwa 200 € im Jahr. Es gibt tatsächlich auch Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Faustregel gilt: Je größer eine Gemeinde, desto höher ist auch der Hundesteuer-Satz. Ländlich geprägte Gemeinden mit eher niedrigeren Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer haben in der Regel geringere Sätze für die Hundesteuer als große, dicht besiedelte Gemeinden. Die Steuerlast für den zweiten Hund steigt oft deutlich an.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer die in der Regel einmal im Jahr von der Gemeinde „in Rechnung gestellt“ wird. Häufig im Sommer (z. B. im Juli). Dafür erstellt die Gemeinde Bohmte einen entsprechenden Steuerbescheid, der dann per Überweisung oder Lastschrift gezahlt werden kann.
Für Lastschriftzahlungen benötigt die Gemeinde Bohmte ein entsprechendes Lastschriftmandat, dass Sie erteilen müssen. Vorlagen dafür finden Sie online auf den Webseiten der Gemeinde Bohmte oder im zuständigen Gemeindebüro.
Die Meldewege sind in Deutschland unterschiedlich. Informieren kann man sich gut auf den Webseiten der Stadt / Gemeinde Bohmte. Häufig finden sich hier Formulare mit denen Hunde online bei der Stadt / Gemeinde gemeldet werden können. Alternativ findet man PDF-Formulare zur Meldung eines Hundes zum Download und Ausdrucken. Die Meldung kann online, per Post oder teilweise auch nur über das örtliche Gemeindebüro vorgenommen werden.
Umgehend nach der Anschaffung eines Hundes sollte der Hundehalter eine Meldung bei der Stadt / Gemeinde Bohmte vornehmen. In der Regel liegt die Frist zur Meldung eines Hundes zwischen 7 und 14 Tagen nach der Anschaffung. Aber es gibt Ausnahmen. Prüfen Sie daher frühzeitig die Meldefristen bei der Gemeinde Bohmte um ärgerliche Strafen zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer in Bohmte findet man übrigens häufig, wenn man bei großen Suchmaschinen im Internet nach „Hundesteuer Bohmte“ sucht.