Mehr Informationen zur Hundesteuer Ebensfeld
Die Hundesteuer ist eine klassische Gemeindesteuer. Also eine Steuer die von der Stadt / Gemeinde Ebensfeld erhoben wird. Die Gemeinde verfügt darüber, ob Sie eine Hundesteuer erheben möchte und in welcher Höhe diese abgeführt werden muss. Auch die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer obliegt der Gemeinde Ebensfeld. Rechtsgrundlage ist die jeweils kommunale Hundesteuersatzung.
Dabei dient die Hundesteuer nicht nur zur Finanzierung kommunaler Haushalte, sie dient auch als Lenkungsinstrument für die Anzahl der Hunde (bzw. der gefährlichen Hunde), die in einer Gemeinde angesiedelt sind. Der Steuer steht dabei auch keine Gegenleistung seitens der Gemeinde gegenüber. Es geht also z. B. nicht darum, dass eine Steuer entrichtet wird um z. B. Gehwege von Hundekot zu befreien. Diese Aufgabe obliegt weiterhin dem Halter des Hundes und ist nicht mit der Steuer abgegolten.
In einigen Regionen Deutschland gibt es dabei schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts Formen der Hundesteuer. Weltweit wird eine Hundesteuer zum ersten Mal zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Großbritannien erwähnt.
Häufige Fragen & Antworten zur Hundesteuer Ebensfeld
Rund um die Hundesteuer Ebensfeld tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Ebensfeld.
Die Höhe der Hundesteuer Ebensfeld hängt vor allem davon ab, wie viele Hunde in einem Haushalt leben und ob es sich um Listenhunde handelt, die als potentiell gefährlich gelten. In der Regel gibt es einen niedrigen Hundesteuersatz je Gemeinde für den ersten Hund im Haushalt, einen höheren Betrag für jeden weiteren Hund und einen (zum Teil deutlichen) Aufschlag, wenn Hunde als potentiell gefährlich gelten und die Hunderasse in den Rasselisten des Bundeslandes auftaucht.
Als Faustregel kann man festhalten, dass ländliche Regionen eher großzügig bei der Hundesteuer sind. Gemeinden die sehr dicht besiedelt sind haben tendenziell eher höhere Beiträge. Kleine Gemeinden sind oft günstiger bei der Hundesteuer als größere Gemeinden in Deutschland.
Oft bewegen sich die Hundesteuerbeträge für den ersten Hund (sofern er nicht der Gruppe der potentiell gefährlichen Hunde angehört) zwischen 0 und 200 Euro im Jahr. Es gibt sogar einige wenige Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben.
Bei der Hundesteuer handelt es sich in der Regel um eine Jahressteuer. Das heißt der Steuerbetrag wird einmal im Jahr vom Hundehalter eingezogen. Meist werden Hundesteuerzahlungen im Sommer (Juli) fällig. Die Zahlung des Bescheids zur Hundesteuer ist dabei in der Regel per Überweisung oder Lastschrift möglich. Für Lastschriftzahlungen müssen Sie der Gemeinde Ebensfeld ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen. Fragen Sie hierzu im örtlichen Gemeindebüro von Ebensfeld nach einer Vorlage.
Sofort nach Anschaffung eines Hundes sollte einer der ersten Wege direkt ins Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde Ebensfeld führen. Hier kann der Hund angemeldet werden. Die Meldefristen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, viel mehr als 7 bis 14 Tage sollte man sich aber nicht Zeit lassen um Strafen zu vermeiden. Es macht also Sinn diesen Weg so schnell wie möglich zu erledigen.
Viele Städten und Gemeinden in Deutschland bieten mittlerweile auch die Meldung von Hunden via Online-Formular über ihre Webseiten an. Auf anderen Online-Angeboten lassen sich zumindest die Meldeformulare als Download finden (z. B. als PDF), so dass diese ausgedruckt und per Post zur Gemeindeverwaltung geschickt werden können.
Weitere Informationen zur Meldung von Hunden in Ebensfeld findet man übrigens im Internet, wenn man bei großen Suchmaschinen nach „Hundesteuer Ebensfeld“ sucht.