Mehr erfahren zur Hundesteuer Fehl-Ritzhausen
Die Hundesteuer ist eine klassische Gemeindesteuer. Also eine Steuer die von der Stadt / Gemeinde Fehl-Ritzhausen erhoben wird. Die Gemeinde verfügt darüber, ob Sie eine Hundesteuer erheben möchte und in welcher Höhe diese abgeführt werden muss. Auch die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer obliegt der Gemeinde Fehl-Ritzhausen. Rechtsgrundlage ist die jeweils kommunale Hundesteuersatzung.
Dabei dient die Hundesteuer nicht nur zur Finanzierung kommunaler Haushalte, sie dient auch als Lenkungsinstrument für die Anzahl der Hunde (bzw. der gefährlichen Hunde), die in einer Gemeinde angesiedelt sind. Der Steuer steht dabei auch keine Gegenleistung seitens der Gemeinde gegenüber. Es geht also z. B. nicht darum, dass eine Steuer entrichtet wird um z. B. Gehwege von Hundekot zu befreien. Diese Aufgabe obliegt weiterhin dem Halter des Hundes und ist nicht mit der Steuer abgegolten.
In einigen Regionen Deutschland gibt es dabei schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts Formen der Hundesteuer. Weltweit wird eine Hundesteuer zum ersten Mal zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Großbritannien erwähnt.
Hundesteuer-FAQ für Fehl-Ritzhausen
Rund um die Hundesteuer Fehl-Ritzhausen tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Fehl-Ritzhausen.
Die Höhe der Hundesteuer in Fehl-Ritzhausen richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde und nach deren Art. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es einen Aufschlag der zu zahlen ist. In der Regel variiert der Hundesteuersatz zwischen 0 und etwa 200 € im Jahr. Es gibt tatsächlich auch Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Faustregel gilt: Je größer eine Gemeinde, desto höher ist auch der Hundesteuer-Satz. Ländlich geprägte Gemeinden mit eher niedrigeren Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer haben in der Regel geringere Sätze für die Hundesteuer als große, dicht besiedelte Gemeinden. Die Steuerlast für den zweiten Hund steigt oft deutlich an.
Die Hundesteuer Fehl-Ritzhausen ist normalerweise eine Jahressteuer. Das heißt, sie wird einmal im Jahr von der Gemeinde Fehl-Ritzhausen eingenommen. Die Zahlung erfolgt normalerweise per Überweisung oder per Lastschrift, sofern man der Gemeinde Fehl-Ritzhausen das Mandat zum Einziehen des Steuerbetrages gegeben hat. In vielen Gemeinden wird die Hundesteuer zum Sommer (Juli) eingezogen.
Sofort nach Anschaffung eines Hundes sollte einer der ersten Wege direkt ins Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde Fehl-Ritzhausen führen. Hier kann der Hund angemeldet werden. Die Meldefristen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, viel mehr als 7 bis 14 Tage sollte man sich aber nicht Zeit lassen um Strafen zu vermeiden. Es macht also Sinn diesen Weg so schnell wie möglich zu erledigen.
Viele Städten und Gemeinden in Deutschland bieten mittlerweile auch die Meldung von Hunden via Online-Formular über ihre Webseiten an. Auf anderen Online-Angeboten lassen sich zumindest die Meldeformulare als Download finden (z. B. als PDF), so dass diese ausgedruckt und per Post zur Gemeindeverwaltung geschickt werden können.
Weitere Informationen zur Meldung von Hunden in Fehl-Ritzhausen findet man übrigens im Internet, wenn man bei großen Suchmaschinen nach „Hundesteuer Fehl-Ritzhausen“ sucht.