Mehr erfahren zur Hundesteuer Lauterbach (Hessen)
Die Hundesteuer ist eine Steuer die es in Deutschland in ihrer ersten Form schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts gibt. Weltweit gibt es die Hundesteuer sogar noch länger. In Großbritannien soll es bereits ab dem frühen 18. Jahrhundert eine Hundesteuer gegeben haben, die aber nur relativ kurz Bestand hatte.
Heute ist das Thema Hundesteuer aktueller denn je. Die Hundesteuer beschert den deutschen Kommunen jedes Jahr Millionen an Steuereinnahmen. Als Gemeindesteuer sind die deutschen Städte und Gemeinden für das Eintreiben und für die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer zuständig.
Für die Gemeinde Lauterbach (Hessen) bedeutet das, sie legt selber fest wie hoch die jeweiligen Hundesteuer-Beiträge sind und ob überhaupt Hundesteuer abgeführt werden muss oder nicht. Die Rechtsgrundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung von Lauterbach (Hessen).
Die Hundesteuer dient zur Finanzierung der Kommunen. Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung ist die Hundesteuer Lauterbach (Hessen) frei von entsprechenden Gegenleistungen der Gemeinde. Es geht nicht darum Mehrkosten der Gemeinde Lauterbach (Hessen) zu finanzieren, die durch Hunde entstehen (z. B. Beseitigung von Hundekot auf Gehwegen).
Ergänzend zu den Einnahme-Aspekten wird die Hundesteuer auch als Lenkungsmittel eingesetzt. Über den Hundesteuersatz kann gesteuert werden wie viele Hunde im Gemeindegebiet von Lauterbach (Hessen) leben und wie viele potentiell gefährliche Hunde es in Lauterbach (Hessen) gibt.
Hundesteuer, Fragen und Antworten für Lauterbach (Hessen)
Rund um die Hundesteuer Lauterbach (Hessen) tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Lauterbach (Hessen).
Die Höhe der Hundesteuer Lauterbach (Hessen) hängt vor allem davon ab, wie viele Hunde in einem Haushalt leben und ob es sich um Listenhunde handelt, die als potentiell gefährlich gelten. In der Regel gibt es einen niedrigen Hundesteuersatz je Gemeinde für den ersten Hund im Haushalt, einen höheren Betrag für jeden weiteren Hund und einen (zum Teil deutlichen) Aufschlag, wenn Hunde als potentiell gefährlich gelten und die Hunderasse in den Rasselisten des Bundeslandes auftaucht.
Als Faustregel kann man festhalten, dass ländliche Regionen eher großzügig bei der Hundesteuer sind. Gemeinden die sehr dicht besiedelt sind haben tendenziell eher höhere Beiträge. Kleine Gemeinden sind oft günstiger bei der Hundesteuer als größere Gemeinden in Deutschland.
Oft bewegen sich die Hundesteuerbeträge für den ersten Hund (sofern er nicht der Gruppe der potentiell gefährlichen Hunde angehört) zwischen 0 und 200 Euro im Jahr. Es gibt sogar einige wenige Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer die in der Regel einmal im Jahr von der Gemeinde „in Rechnung gestellt“ wird. Häufig im Sommer (z. B. im Juli). Dafür erstellt die Gemeinde Lauterbach (Hessen) einen entsprechenden Steuerbescheid, der dann per Überweisung oder Lastschrift gezahlt werden kann.
Für Lastschriftzahlungen benötigt die Gemeinde Lauterbach (Hessen) ein entsprechendes Lastschriftmandat, dass Sie erteilen müssen. Vorlagen dafür finden Sie online auf den Webseiten der Gemeinde Lauterbach (Hessen) oder im zuständigen Gemeindebüro.
Die Meldewege sind in Deutschland unterschiedlich. Informieren kann man sich gut auf den Webseiten der Stadt / Gemeinde Lauterbach (Hessen). Häufig finden sich hier Formulare mit denen Hunde online bei der Stadt / Gemeinde gemeldet werden können. Alternativ findet man PDF-Formulare zur Meldung eines Hundes zum Download und Ausdrucken. Die Meldung kann online, per Post oder teilweise auch nur über das örtliche Gemeindebüro vorgenommen werden.
Umgehend nach der Anschaffung eines Hundes sollte der Hundehalter eine Meldung bei der Stadt / Gemeinde Lauterbach (Hessen) vornehmen. In der Regel liegt die Frist zur Meldung eines Hundes zwischen 7 und 14 Tagen nach der Anschaffung. Aber es gibt Ausnahmen. Prüfen Sie daher frühzeitig die Meldefristen bei der Gemeinde Lauterbach (Hessen) um ärgerliche Strafen zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer in Lauterbach (Hessen) findet man übrigens häufig, wenn man bei großen Suchmaschinen im Internet nach „Hundesteuer Lauterbach (Hessen)“ sucht.