Weitere Informationen zur Hundesteuer Neu-Ulm
Die Hundesteuer ist eine Steuer die es in Deutschland in ihrer ersten Form schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts gibt. Weltweit gibt es die Hundesteuer sogar noch länger. In Großbritannien soll es bereits ab dem frühen 18. Jahrhundert eine Hundesteuer gegeben haben, die aber nur relativ kurz Bestand hatte.
Heute ist das Thema Hundesteuer aktueller denn je. Die Hundesteuer beschert den deutschen Kommunen jedes Jahr Millionen an Steuereinnahmen. Als Gemeindesteuer sind die deutschen Städte und Gemeinden für das Eintreiben und für die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer zuständig.
Für die Gemeinde Neu-Ulm bedeutet das, sie legt selber fest wie hoch die jeweiligen Hundesteuer-Beiträge sind und ob überhaupt Hundesteuer abgeführt werden muss oder nicht. Die Rechtsgrundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung von Neu-Ulm.
Die Hundesteuer dient zur Finanzierung der Kommunen. Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung ist die Hundesteuer Neu-Ulm frei von entsprechenden Gegenleistungen der Gemeinde. Es geht nicht darum Mehrkosten der Gemeinde Neu-Ulm zu finanzieren, die durch Hunde entstehen (z. B. Beseitigung von Hundekot auf Gehwegen).
Ergänzend zu den Einnahme-Aspekten wird die Hundesteuer auch als Lenkungsmittel eingesetzt. Über den Hundesteuersatz kann gesteuert werden wie viele Hunde im Gemeindegebiet von Neu-Ulm leben und wie viele potentiell gefährliche Hunde es in Neu-Ulm gibt.
FAQ (Häufige Fragen & Antworten) zur Hundesteuer Neu-Ulm
Rund um die Hundesteuer Neu-Ulm tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Neu-Ulm.
Wichtige Treiber für die Höhe der Hundesteuer, die Hundehalter in Neu-Ulm ist die Anzahl der Hunde, die im Haushalt leben und die Tatsache ob es sich um Listenhunde handelt oder nicht.
Der Hundesteuersatz steigt in vielen Gemeinden ab dem zweiten Hund je Haushalt an. Außerdem gibt es einen Aufschlag, wenn ein Hund als potentiell gefährlich geht (wenn es sich also um einen Kampfhund oder um einen Listenhund handelt, der in Neu-Ulm angemeldet werden soll.).
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hundesteuer sich für den ersten Hund im Haushalt in vielen Gemeinden zwischen 0 und 200 Euro bewegt. Teurer wird es ab dem zweiten Hund oder mit dem Aufschlag für Listenhunde.
Gemeinden in Deutschland die eher ländlich geprägt sind erheben (tendenziell) eher niedrigere Hundesteuern als große und dicht besiedelte Gemeinden. Es gibt sogar einige (wenige) Gemeinden in Deutschland, die verzichten komplett auf die Erhebung einer Hundesteuer.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer die in der Regel einmal im Jahr von der Gemeinde „in Rechnung gestellt“ wird. Häufig im Sommer (z. B. im Juli). Dafür erstellt die Gemeinde Neu-Ulm einen entsprechenden Steuerbescheid, der dann per Überweisung oder Lastschrift gezahlt werden kann.
Für Lastschriftzahlungen benötigt die Gemeinde Neu-Ulm ein entsprechendes Lastschriftmandat, dass Sie erteilen müssen. Vorlagen dafür finden Sie online auf den Webseiten der Gemeinde Neu-Ulm oder im zuständigen Gemeindebüro.
Wenn Sie einen Hund anschaffen, müssen Sie diesen Bei der Stadt / Gemeinde Neu-Ulm melden. Die Meldefristen sind dabei relativ eng und wenn Sie der Gemeinde Neu-Ulm nicht rechtzeitig mitteilen, dass sie einen Hund halten, dann winken Strafzahlungen und Ordnungsgelder.
Die Anschaffung eines Hundes sollten Sie daher schnellstmöglich bei der Stadt / Gemeinde Neu-Ulm bekanntgeben. In der Regel liegen die Meldefristen zwischen 7 und 14 Tagen nach Anschaffung. Die Meldefristen variieren zwischen einzelnen Gemeinden in Deutschland. Genauere Informationen können Sie der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde Neu-Ulm entnehmen.
Die Möglichkeiten um einen Hund bei der zuständigen Gemeinde zu melden sind deutschlandweit ebenfalls unterschiedlich. Einige Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit Hunde online zu melden oder ein Formular herunterzuladen, dass ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Gemeinde gesendet werden kann. Das ist praktisch, denn so sparen Sie sich den Weg ins Gemeindeamt von Neu-Ulm.
Welche Möglichkeiten zur Meldung eines Hundes die Gemeinde Neu-Ulm bietet entnehmen Sie am besten den Webseiten der Gemeinde. Alternativ ist auch die Google-Suche nach „Hundesteuer Neu-Ulm“ oft zielführend um mehr über die Anmeldung eines Hundes in der Gemeinde Neu-Ulm zu erfahren.