Erfahren Sie mehr zur Hundesteuer Raubling
Die Hundesteuer ist in Deutschland als Gemeinsteuer angelegt. Das heißt die jeweiligen Städte oder Gemeinden können selbst entscheiden wie die Steuer sich ausgestaltet. Die Stadt / Gemeinde Raubling legt also eigenständig fest, welche Steuersätze zu zahlen sind. Sie entscheidet, wann diese Steuern zu zahlen sind und ob überhaupt Hundesteuer in Raubling fällig wird oder nicht.
Ja, richtig gelesen! Es ist den Städten und Gemeinden überlassen ob Sie eine Hundesteuer einnehmen wollen oder nicht. Theoretisch ist es also möglich, dass die Gemeinde Raubling auf die Hundesteuer verzichtet.
Doch das gibt es in Deutschland nur bei wenigen Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind viel zu lukrativ für die deutschen Kommunen um auf sie zu verzichten. Die Hundesteuer beschert den deutschen Gemeinden nämlich jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Diesen Einnahmen stehen übrigens keine Gegenleistungen gegenüber. Die Hundesteuer Raubling wird also nicht gezahlt um z. B. Gehwege in Raubling vom Hundekot zu befreien. Es geht einzig um die Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde Raubling. Für die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind die Hundehalter in Raubling also auch dann verantwortlich, wenn Sie jedes Jahr die Hundesteuer zahlen.
Allerdings kann man die Hundesteuer Raubling auch als Lenkungsinstrument verstehen. Die Stadt bzw. Gemeinde Raubling kann über die Ausgestaltung Ihrer Hundesteuer steuern, wie viele Hunde im Stadtgebiet ansässig sind und wie viele gefährliche Hunde es gibt. Ein hoher Hundesteuersatz in Raubling wird dazu führen, dass langfristig weniger Hunde im Stadtgebiet leben. Ein hoher Aufschlag für potentiell gefährliche Listenhunde führt dazu, dass langfristig weniger dieser potentiell gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu finden sein werden.
Übrigens: Das Modell der Hundesteuer ist nicht neu! Bereits im frühen 18 Jahrhundert gab es in Großbritannien eine erste Form der Hundesteuer, seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Form der Steuer im deutschen Staatsgebiet.
FAQ's Hundesteuer Raubling
Rund um die Hundesteuer Raubling tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Raubling.
Hundehalter in Raubling fragen immer wieder, welche Faktoren eigentlich Einfluss auf die Höhe der Hundesteuer in Raubling haben. Letztendlich lassen sich dabei 2 wichtige Einflussfaktoren für die Hundesteuer in Raubling identifizieren:
- Die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde
- Die Antwort auf die Frage ob es sich um Listenhunde handelt.
In vielen Gemeinden Deutschlands steigt der Hundesteuersatz ab dem 2. Hund der in einem Haushalt lebt an. Außerdem gibt es einen (zum Teil sehr deutlichen) Aufschlag auf den Hundesteuersatz, wenn ein Hund in Raubling als Potentiell gefährlich gilt (wenn es sich also um einen Listenhund oder einen Kampfhund handelt).
Grundsätzlich sind ländlich geprägte Gemeinden in Deutschland tendenziell etwas großzügiger bei der Hundesteuer. Dicht besiedelte Gemeinden mit städtischem Umfeld nehmen oft höhere Hundesteuersätze.
Oft bewegt sich der Hundesteuersatz zwischen 0 und 200 Euro für den ersten Hund, sofern es sich nicht um einen Kampfhund / Listenhund handelt.
Bei der Hundesteuer handelt es sich in der Regel um eine Jahressteuer. Das heißt der Steuerbetrag wird einmal im Jahr vom Hundehalter eingezogen. Meist werden Hundesteuerzahlungen im Sommer (Juli) fällig. Die Zahlung des Bescheids zur Hundesteuer ist dabei in der Regel per Überweisung oder Lastschrift möglich. Für Lastschriftzahlungen müssen Sie der Gemeinde Raubling ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen. Fragen Sie hierzu im örtlichen Gemeindebüro von Raubling nach einer Vorlage.
Die Frage nach der Anmeldung eines Hundes bei der Stadt / Gemeinde Raubling sollten Sie sich unmittelbar stellen nachdem das Tier bei Ihnen „eingezogen“ ist. Die Meldefristen sind relativ eng. Die Meldefristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Hund spätestens nach ein bis zwei Wochen bei der Stadt / Gemeinde Raubling angemeldet sein muss. Die genauen Fristen finden sich dabei in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Raubling. Wer seinen Hund zu spät anmeldet, der riskiert eine Strafe. Es ist also sinnvoll die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde Raubling möglichst schnell zu erledigen.
In vielen Städten und Gemeinden klappt die Meldung von Hunden bereits online. Andere Städte und Gemeinden stellen zumindest Formulare zum Download online bereit. Diese können dann ausgedruckt und per Post ans Gemeindebüro geschickt werden. Das ist praktisch, denn so spart man sich den Weg ins örtliche Gemeindeamt.
Über welchen Weg die Anmeldung Ihres Hundes in Raubling zu erfolgen hat, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie auf den Webseiten der Gemeinde Raubling nach Hundesteuer suchen. Alternativ hilft auch die Google-Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer Raubling“ häufig schnell weiter.