Erfahren Sie mehr zur Hundesteuer Waal (Allgäu)
Die Hundesteuer ist eine klassische Gemeindesteuer. Also eine Steuer die von der Stadt / Gemeinde Waal (Allgäu) erhoben wird. Die Gemeinde verfügt darüber, ob Sie eine Hundesteuer erheben möchte und in welcher Höhe diese abgeführt werden muss. Auch die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer obliegt der Gemeinde Waal (Allgäu). Rechtsgrundlage ist die jeweils kommunale Hundesteuersatzung.
Dabei dient die Hundesteuer nicht nur zur Finanzierung kommunaler Haushalte, sie dient auch als Lenkungsinstrument für die Anzahl der Hunde (bzw. der gefährlichen Hunde), die in einer Gemeinde angesiedelt sind. Der Steuer steht dabei auch keine Gegenleistung seitens der Gemeinde gegenüber. Es geht also z. B. nicht darum, dass eine Steuer entrichtet wird um z. B. Gehwege von Hundekot zu befreien. Diese Aufgabe obliegt weiterhin dem Halter des Hundes und ist nicht mit der Steuer abgegolten.
In einigen Regionen Deutschland gibt es dabei schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts Formen der Hundesteuer. Weltweit wird eine Hundesteuer zum ersten Mal zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Großbritannien erwähnt.
FAQ (Häufige Fragen & Antworten) zur Hundesteuer Waal (Allgäu)
Rund um die Hundesteuer Waal (Allgäu) tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Waal (Allgäu).
Die Höhe der Hundesteuer in Waal (Allgäu) richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde und nach deren Art. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es einen Aufschlag der zu zahlen ist. In der Regel variiert der Hundesteuersatz zwischen 0 und etwa 200 € im Jahr. Es gibt tatsächlich auch Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Faustregel gilt: Je größer eine Gemeinde, desto höher ist auch der Hundesteuer-Satz. Ländlich geprägte Gemeinden mit eher niedrigeren Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer haben in der Regel geringere Sätze für die Hundesteuer als große, dicht besiedelte Gemeinden. Die Steuerlast für den zweiten Hund steigt oft deutlich an.
Die Hundesteuer Waal (Allgäu) ist normalerweise eine Jahressteuer. Das heißt, sie wird einmal im Jahr von der Gemeinde Waal (Allgäu) eingenommen. Die Zahlung erfolgt normalerweise per Überweisung oder per Lastschrift, sofern man der Gemeinde Waal (Allgäu) das Mandat zum Einziehen des Steuerbetrages gegeben hat. In vielen Gemeinden wird die Hundesteuer zum Sommer (Juli) eingezogen.
Die Frage nach der Anmeldung eines Hundes bei der Stadt / Gemeinde Waal (Allgäu) sollten Sie sich unmittelbar stellen nachdem das Tier bei Ihnen „eingezogen“ ist. Die Meldefristen sind relativ eng. Die Meldefristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Hund spätestens nach ein bis zwei Wochen bei der Stadt / Gemeinde Waal (Allgäu) angemeldet sein muss. Die genauen Fristen finden sich dabei in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Waal (Allgäu). Wer seinen Hund zu spät anmeldet, der riskiert eine Strafe. Es ist also sinnvoll die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde Waal (Allgäu) möglichst schnell zu erledigen.
In vielen Städten und Gemeinden klappt die Meldung von Hunden bereits online. Andere Städte und Gemeinden stellen zumindest Formulare zum Download online bereit. Diese können dann ausgedruckt und per Post ans Gemeindebüro geschickt werden. Das ist praktisch, denn so spart man sich den Weg ins örtliche Gemeindeamt.
Über welchen Weg die Anmeldung Ihres Hundes in Waal (Allgäu) zu erfolgen hat, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie auf den Webseiten der Gemeinde Waal (Allgäu) nach Hundesteuer suchen. Alternativ hilft auch die Google-Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer Waal (Allgäu)“ häufig schnell weiter.