Mehr Informationen zur Hundesteuer Westendorf (Allgäu)
Die Hundesteuer ist eine Steuer die es in Deutschland in ihrer ersten Form schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts gibt. Weltweit gibt es die Hundesteuer sogar noch länger. In Großbritannien soll es bereits ab dem frühen 18. Jahrhundert eine Hundesteuer gegeben haben, die aber nur relativ kurz Bestand hatte.
Heute ist das Thema Hundesteuer aktueller denn je. Die Hundesteuer beschert den deutschen Kommunen jedes Jahr Millionen an Steuereinnahmen. Als Gemeindesteuer sind die deutschen Städte und Gemeinden für das Eintreiben und für die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer zuständig.
Für die Gemeinde Westendorf (Allgäu) bedeutet das, sie legt selber fest wie hoch die jeweiligen Hundesteuer-Beiträge sind und ob überhaupt Hundesteuer abgeführt werden muss oder nicht. Die Rechtsgrundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung von Westendorf (Allgäu).
Die Hundesteuer dient zur Finanzierung der Kommunen. Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung ist die Hundesteuer Westendorf (Allgäu) frei von entsprechenden Gegenleistungen der Gemeinde. Es geht nicht darum Mehrkosten der Gemeinde Westendorf (Allgäu) zu finanzieren, die durch Hunde entstehen (z. B. Beseitigung von Hundekot auf Gehwegen).
Ergänzend zu den Einnahme-Aspekten wird die Hundesteuer auch als Lenkungsmittel eingesetzt. Über den Hundesteuersatz kann gesteuert werden wie viele Hunde im Gemeindegebiet von Westendorf (Allgäu) leben und wie viele potentiell gefährliche Hunde es in Westendorf (Allgäu) gibt.
Hundesteuer, Fragen und Antworten für Westendorf (Allgäu)
Rund um die Hundesteuer Westendorf (Allgäu) tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Westendorf (Allgäu).
Wichtige Treiber für die Höhe der Hundesteuer, die Hundehalter in Westendorf (Allgäu) ist die Anzahl der Hunde, die im Haushalt leben und die Tatsache ob es sich um Listenhunde handelt oder nicht.
Der Hundesteuersatz steigt in vielen Gemeinden ab dem zweiten Hund je Haushalt an. Außerdem gibt es einen Aufschlag, wenn ein Hund als potentiell gefährlich geht (wenn es sich also um einen Kampfhund oder um einen Listenhund handelt, der in Westendorf (Allgäu) angemeldet werden soll.).
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hundesteuer sich für den ersten Hund im Haushalt in vielen Gemeinden zwischen 0 und 200 Euro bewegt. Teurer wird es ab dem zweiten Hund oder mit dem Aufschlag für Listenhunde.
Gemeinden in Deutschland die eher ländlich geprägt sind erheben (tendenziell) eher niedrigere Hundesteuern als große und dicht besiedelte Gemeinden. Es gibt sogar einige (wenige) Gemeinden in Deutschland, die verzichten komplett auf die Erhebung einer Hundesteuer.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer die in der Regel einmal im Jahr von der Gemeinde „in Rechnung gestellt“ wird. Häufig im Sommer (z. B. im Juli). Dafür erstellt die Gemeinde Westendorf (Allgäu) einen entsprechenden Steuerbescheid, der dann per Überweisung oder Lastschrift gezahlt werden kann.
Für Lastschriftzahlungen benötigt die Gemeinde Westendorf (Allgäu) ein entsprechendes Lastschriftmandat, dass Sie erteilen müssen. Vorlagen dafür finden Sie online auf den Webseiten der Gemeinde Westendorf (Allgäu) oder im zuständigen Gemeindebüro.
Die Frage nach der Anmeldung eines Hundes bei der Stadt / Gemeinde Westendorf (Allgäu) sollten Sie sich unmittelbar stellen nachdem das Tier bei Ihnen „eingezogen“ ist. Die Meldefristen sind relativ eng. Die Meldefristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Hund spätestens nach ein bis zwei Wochen bei der Stadt / Gemeinde Westendorf (Allgäu) angemeldet sein muss. Die genauen Fristen finden sich dabei in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Westendorf (Allgäu). Wer seinen Hund zu spät anmeldet, der riskiert eine Strafe. Es ist also sinnvoll die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde Westendorf (Allgäu) möglichst schnell zu erledigen.
In vielen Städten und Gemeinden klappt die Meldung von Hunden bereits online. Andere Städte und Gemeinden stellen zumindest Formulare zum Download online bereit. Diese können dann ausgedruckt und per Post ans Gemeindebüro geschickt werden. Das ist praktisch, denn so spart man sich den Weg ins örtliche Gemeindeamt.
Über welchen Weg die Anmeldung Ihres Hundes in Westendorf (Allgäu) zu erfolgen hat, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie auf den Webseiten der Gemeinde Westendorf (Allgäu) nach Hundesteuer suchen. Alternativ hilft auch die Google-Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer Westendorf (Allgäu)“ häufig schnell weiter.