Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz), spannende Informationen
Die Hundesteuer ist in Deutschland als Gemeinsteuer angelegt. Das heißt die jeweiligen Städte oder Gemeinden können selbst entscheiden wie die Steuer sich ausgestaltet. Die Stadt / Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) legt also eigenständig fest, welche Steuersätze zu zahlen sind. Sie entscheidet, wann diese Steuern zu zahlen sind und ob überhaupt Hundesteuer in Gablenz (Oberlausitz) fällig wird oder nicht.
Ja, richtig gelesen! Es ist den Städten und Gemeinden überlassen ob Sie eine Hundesteuer einnehmen wollen oder nicht. Theoretisch ist es also möglich, dass die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) auf die Hundesteuer verzichtet.
Doch das gibt es in Deutschland nur bei wenigen Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind viel zu lukrativ für die deutschen Kommunen um auf sie zu verzichten. Die Hundesteuer beschert den deutschen Gemeinden nämlich jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Diesen Einnahmen stehen übrigens keine Gegenleistungen gegenüber. Die Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz) wird also nicht gezahlt um z. B. Gehwege in Gablenz (Oberlausitz) vom Hundekot zu befreien. Es geht einzig um die Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde Gablenz (Oberlausitz). Für die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind die Hundehalter in Gablenz (Oberlausitz) also auch dann verantwortlich, wenn Sie jedes Jahr die Hundesteuer zahlen.
Allerdings kann man die Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz) auch als Lenkungsinstrument verstehen. Die Stadt bzw. Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) kann über die Ausgestaltung Ihrer Hundesteuer steuern, wie viele Hunde im Stadtgebiet ansässig sind und wie viele gefährliche Hunde es gibt. Ein hoher Hundesteuersatz in Gablenz (Oberlausitz) wird dazu führen, dass langfristig weniger Hunde im Stadtgebiet leben. Ein hoher Aufschlag für potentiell gefährliche Listenhunde führt dazu, dass langfristig weniger dieser potentiell gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu finden sein werden.
Übrigens: Das Modell der Hundesteuer ist nicht neu! Bereits im frühen 18 Jahrhundert gab es in Großbritannien eine erste Form der Hundesteuer, seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Form der Steuer im deutschen Staatsgebiet.
FAQ's Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz)
Rund um die Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz) tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Gablenz (Oberlausitz).
Die Höhe der Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz) hängt vor allem davon ab, wie viele Hunde in einem Haushalt leben und ob es sich um Listenhunde handelt, die als potentiell gefährlich gelten. In der Regel gibt es einen niedrigen Hundesteuersatz je Gemeinde für den ersten Hund im Haushalt, einen höheren Betrag für jeden weiteren Hund und einen (zum Teil deutlichen) Aufschlag, wenn Hunde als potentiell gefährlich gelten und die Hunderasse in den Rasselisten des Bundeslandes auftaucht.
Als Faustregel kann man festhalten, dass ländliche Regionen eher großzügig bei der Hundesteuer sind. Gemeinden die sehr dicht besiedelt sind haben tendenziell eher höhere Beiträge. Kleine Gemeinden sind oft günstiger bei der Hundesteuer als größere Gemeinden in Deutschland.
Oft bewegen sich die Hundesteuerbeträge für den ersten Hund (sofern er nicht der Gruppe der potentiell gefährlichen Hunde angehört) zwischen 0 und 200 Euro im Jahr. Es gibt sogar einige wenige Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer die in der Regel einmal im Jahr von der Gemeinde „in Rechnung gestellt“ wird. Häufig im Sommer (z. B. im Juli). Dafür erstellt die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) einen entsprechenden Steuerbescheid, der dann per Überweisung oder Lastschrift gezahlt werden kann.
Für Lastschriftzahlungen benötigt die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) ein entsprechendes Lastschriftmandat, dass Sie erteilen müssen. Vorlagen dafür finden Sie online auf den Webseiten der Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) oder im zuständigen Gemeindebüro.
Die Frage nach der Anmeldung eines Hundes bei der Stadt / Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) sollten Sie sich unmittelbar stellen nachdem das Tier bei Ihnen „eingezogen“ ist. Die Meldefristen sind relativ eng. Die Meldefristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Hund spätestens nach ein bis zwei Wochen bei der Stadt / Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) angemeldet sein muss. Die genauen Fristen finden sich dabei in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablenz (Oberlausitz). Wer seinen Hund zu spät anmeldet, der riskiert eine Strafe. Es ist also sinnvoll die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) möglichst schnell zu erledigen.
In vielen Städten und Gemeinden klappt die Meldung von Hunden bereits online. Andere Städte und Gemeinden stellen zumindest Formulare zum Download online bereit. Diese können dann ausgedruckt und per Post ans Gemeindebüro geschickt werden. Das ist praktisch, denn so spart man sich den Weg ins örtliche Gemeindeamt.
Über welchen Weg die Anmeldung Ihres Hundes in Gablenz (Oberlausitz) zu erfolgen hat, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie auf den Webseiten der Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) nach Hundesteuer suchen. Alternativ hilft auch die Google-Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer Gablenz (Oberlausitz)“ häufig schnell weiter.