Allgemeine Informationen zur Hundesteuer Stuttgart
Die Hundesteuer ist eine Steuer die es in Deutschland in ihrer ersten Form schon seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts gibt. Weltweit gibt es die Hundesteuer sogar noch länger. In Großbritannien soll es bereits ab dem frühen 18. Jahrhundert eine Hundesteuer gegeben haben, die aber nur relativ kurz Bestand hatte.
Heute ist das Thema Hundesteuer aktueller denn je. Die Hundesteuer beschert den deutschen Kommunen jedes Jahr Millionen an Steuereinnahmen. Als Gemeindesteuer sind die deutschen Städte und Gemeinden für das Eintreiben und für die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer zuständig.
Für die Gemeinde Stuttgart bedeutet das, sie legt selber fest wie hoch die jeweiligen Hundesteuer-Beiträge sind und ob überhaupt Hundesteuer abgeführt werden muss oder nicht. Die Rechtsgrundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung von Stuttgart.
Die Hundesteuer dient zur Finanzierung der Kommunen. Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung ist die Hundesteuer Stuttgart frei von entsprechenden Gegenleistungen der Gemeinde. Es geht nicht darum Mehrkosten der Gemeinde Stuttgart zu finanzieren, die durch Hunde entstehen (z. B. Beseitigung von Hundekot auf Gehwegen).
Ergänzend zu den Einnahme-Aspekten wird die Hundesteuer auch als Lenkungsmittel eingesetzt. Über den Hundesteuersatz kann gesteuert werden wie viele Hunde im Gemeindegebiet von Stuttgart leben und wie viele potentiell gefährliche Hunde es in Stuttgart gibt.
FAQ's Hundesteuer Stuttgart
Rund um die Hundesteuer Stuttgart tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Stuttgart.
Die Höhe der Hundesteuer in Stuttgart richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde und nach deren Art. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es einen Aufschlag der zu zahlen ist. In der Regel variiert der Hundesteuersatz zwischen 0 und etwa 200 € im Jahr. Es gibt tatsächlich auch Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Faustregel gilt: Je größer eine Gemeinde, desto höher ist auch der Hundesteuer-Satz. Ländlich geprägte Gemeinden mit eher niedrigeren Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer haben in der Regel geringere Sätze für die Hundesteuer als große, dicht besiedelte Gemeinden. Die Steuerlast für den zweiten Hund steigt oft deutlich an.
Die Hundesteuer Stuttgart ist normalerweise eine Jahressteuer. Das heißt, sie wird einmal im Jahr von der Gemeinde Stuttgart eingenommen. Die Zahlung erfolgt normalerweise per Überweisung oder per Lastschrift, sofern man der Gemeinde Stuttgart das Mandat zum Einziehen des Steuerbetrages gegeben hat. In vielen Gemeinden wird die Hundesteuer zum Sommer (Juli) eingezogen.
Wenn Sie einen Hund anschaffen, müssen Sie diesen Bei der Stadt / Gemeinde Stuttgart melden. Die Meldefristen sind dabei relativ eng und wenn Sie der Gemeinde Stuttgart nicht rechtzeitig mitteilen, dass sie einen Hund halten, dann winken Strafzahlungen und Ordnungsgelder.
Die Anschaffung eines Hundes sollten Sie daher schnellstmöglich bei der Stadt / Gemeinde Stuttgart bekanntgeben. In der Regel liegen die Meldefristen zwischen 7 und 14 Tagen nach Anschaffung. Die Meldefristen variieren zwischen einzelnen Gemeinden in Deutschland. Genauere Informationen können Sie der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde Stuttgart entnehmen.
Die Möglichkeiten um einen Hund bei der zuständigen Gemeinde zu melden sind deutschlandweit ebenfalls unterschiedlich. Einige Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit Hunde online zu melden oder ein Formular herunterzuladen, dass ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Gemeinde gesendet werden kann. Das ist praktisch, denn so sparen Sie sich den Weg ins Gemeindeamt von Stuttgart.
Welche Möglichkeiten zur Meldung eines Hundes die Gemeinde Stuttgart bietet entnehmen Sie am besten den Webseiten der Gemeinde. Alternativ ist auch die Google-Suche nach „Hundesteuer Stuttgart“ oft zielführend um mehr über die Anmeldung eines Hundes in der Gemeinde Stuttgart zu erfahren.