Erfahren Sie mehr zur Hundesteuer Reitzenhain (Taunus)
Die Hundesteuer ist in Deutschland als Gemeinsteuer angelegt. Das heißt die jeweiligen Städte oder Gemeinden können selbst entscheiden wie die Steuer sich ausgestaltet. Die Stadt / Gemeinde Reitzenhain (Taunus) legt also eigenständig fest, welche Steuersätze zu zahlen sind. Sie entscheidet, wann diese Steuern zu zahlen sind und ob überhaupt Hundesteuer in Reitzenhain (Taunus) fällig wird oder nicht.
Ja, richtig gelesen! Es ist den Städten und Gemeinden überlassen ob Sie eine Hundesteuer einnehmen wollen oder nicht. Theoretisch ist es also möglich, dass die Gemeinde Reitzenhain (Taunus) auf die Hundesteuer verzichtet.
Doch das gibt es in Deutschland nur bei wenigen Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind viel zu lukrativ für die deutschen Kommunen um auf sie zu verzichten. Die Hundesteuer beschert den deutschen Gemeinden nämlich jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Diesen Einnahmen stehen übrigens keine Gegenleistungen gegenüber. Die Hundesteuer Reitzenhain (Taunus) wird also nicht gezahlt um z. B. Gehwege in Reitzenhain (Taunus) vom Hundekot zu befreien. Es geht einzig um die Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde Reitzenhain (Taunus). Für die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind die Hundehalter in Reitzenhain (Taunus) also auch dann verantwortlich, wenn Sie jedes Jahr die Hundesteuer zahlen.
Allerdings kann man die Hundesteuer Reitzenhain (Taunus) auch als Lenkungsinstrument verstehen. Die Stadt bzw. Gemeinde Reitzenhain (Taunus) kann über die Ausgestaltung Ihrer Hundesteuer steuern, wie viele Hunde im Stadtgebiet ansässig sind und wie viele gefährliche Hunde es gibt. Ein hoher Hundesteuersatz in Reitzenhain (Taunus) wird dazu führen, dass langfristig weniger Hunde im Stadtgebiet leben. Ein hoher Aufschlag für potentiell gefährliche Listenhunde führt dazu, dass langfristig weniger dieser potentiell gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu finden sein werden.
Übrigens: Das Modell der Hundesteuer ist nicht neu! Bereits im frühen 18 Jahrhundert gab es in Großbritannien eine erste Form der Hundesteuer, seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Form der Steuer im deutschen Staatsgebiet.
Häufige Fragen und Ihre Antworten zur Hundesteuer in Reitzenhain (Taunus)
Rund um die Hundesteuer Reitzenhain (Taunus) tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Reitzenhain (Taunus).
Wichtige Treiber für die Höhe der Hundesteuer, die Hundehalter in Reitzenhain (Taunus) ist die Anzahl der Hunde, die im Haushalt leben und die Tatsache ob es sich um Listenhunde handelt oder nicht.
Der Hundesteuersatz steigt in vielen Gemeinden ab dem zweiten Hund je Haushalt an. Außerdem gibt es einen Aufschlag, wenn ein Hund als potentiell gefährlich geht (wenn es sich also um einen Kampfhund oder um einen Listenhund handelt, der in Reitzenhain (Taunus) angemeldet werden soll.).
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hundesteuer sich für den ersten Hund im Haushalt in vielen Gemeinden zwischen 0 und 200 Euro bewegt. Teurer wird es ab dem zweiten Hund oder mit dem Aufschlag für Listenhunde.
Gemeinden in Deutschland die eher ländlich geprägt sind erheben (tendenziell) eher niedrigere Hundesteuern als große und dicht besiedelte Gemeinden. Es gibt sogar einige (wenige) Gemeinden in Deutschland, die verzichten komplett auf die Erhebung einer Hundesteuer.
Bei der Hundesteuer handelt es sich in der Regel um eine Jahressteuer. Das heißt der Steuerbetrag wird einmal im Jahr vom Hundehalter eingezogen. Meist werden Hundesteuerzahlungen im Sommer (Juli) fällig. Die Zahlung des Bescheids zur Hundesteuer ist dabei in der Regel per Überweisung oder Lastschrift möglich. Für Lastschriftzahlungen müssen Sie der Gemeinde Reitzenhain (Taunus) ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen. Fragen Sie hierzu im örtlichen Gemeindebüro von Reitzenhain (Taunus) nach einer Vorlage.
Die Frage nach der Anmeldung eines Hundes bei der Stadt / Gemeinde Reitzenhain (Taunus) sollten Sie sich unmittelbar stellen nachdem das Tier bei Ihnen „eingezogen“ ist. Die Meldefristen sind relativ eng. Die Meldefristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Hund spätestens nach ein bis zwei Wochen bei der Stadt / Gemeinde Reitzenhain (Taunus) angemeldet sein muss. Die genauen Fristen finden sich dabei in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Reitzenhain (Taunus). Wer seinen Hund zu spät anmeldet, der riskiert eine Strafe. Es ist also sinnvoll die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde Reitzenhain (Taunus) möglichst schnell zu erledigen.
In vielen Städten und Gemeinden klappt die Meldung von Hunden bereits online. Andere Städte und Gemeinden stellen zumindest Formulare zum Download online bereit. Diese können dann ausgedruckt und per Post ans Gemeindebüro geschickt werden. Das ist praktisch, denn so spart man sich den Weg ins örtliche Gemeindeamt.
Über welchen Weg die Anmeldung Ihres Hundes in Reitzenhain (Taunus) zu erfolgen hat, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie auf den Webseiten der Gemeinde Reitzenhain (Taunus) nach Hundesteuer suchen. Alternativ hilft auch die Google-Suche nach Begriffen wie „Hundesteuer Reitzenhain (Taunus)“ häufig schnell weiter.