Allgemeine Informationen zur Hundesteuer Schmitten (Hochtaunus)
Die Hundesteuer ist in Deutschland als Gemeinsteuer angelegt. Das heißt die jeweiligen Städte oder Gemeinden können selbst entscheiden wie die Steuer sich ausgestaltet. Die Stadt / Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) legt also eigenständig fest, welche Steuersätze zu zahlen sind. Sie entscheidet, wann diese Steuern zu zahlen sind und ob überhaupt Hundesteuer in Schmitten (Hochtaunus) fällig wird oder nicht.
Ja, richtig gelesen! Es ist den Städten und Gemeinden überlassen ob Sie eine Hundesteuer einnehmen wollen oder nicht. Theoretisch ist es also möglich, dass die Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) auf die Hundesteuer verzichtet.
Doch das gibt es in Deutschland nur bei wenigen Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind viel zu lukrativ für die deutschen Kommunen um auf sie zu verzichten. Die Hundesteuer beschert den deutschen Gemeinden nämlich jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Diesen Einnahmen stehen übrigens keine Gegenleistungen gegenüber. Die Hundesteuer Schmitten (Hochtaunus) wird also nicht gezahlt um z. B. Gehwege in Schmitten (Hochtaunus) vom Hundekot zu befreien. Es geht einzig um die Finanzierung der Stadt bzw. Gemeinde Schmitten (Hochtaunus). Für die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind die Hundehalter in Schmitten (Hochtaunus) also auch dann verantwortlich, wenn Sie jedes Jahr die Hundesteuer zahlen.
Allerdings kann man die Hundesteuer Schmitten (Hochtaunus) auch als Lenkungsinstrument verstehen. Die Stadt bzw. Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) kann über die Ausgestaltung Ihrer Hundesteuer steuern, wie viele Hunde im Stadtgebiet ansässig sind und wie viele gefährliche Hunde es gibt. Ein hoher Hundesteuersatz in Schmitten (Hochtaunus) wird dazu führen, dass langfristig weniger Hunde im Stadtgebiet leben. Ein hoher Aufschlag für potentiell gefährliche Listenhunde führt dazu, dass langfristig weniger dieser potentiell gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu finden sein werden.
Übrigens: Das Modell der Hundesteuer ist nicht neu! Bereits im frühen 18 Jahrhundert gab es in Großbritannien eine erste Form der Hundesteuer, seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Form der Steuer im deutschen Staatsgebiet.
Hundesteuer-FAQ für Schmitten (Hochtaunus)
Rund um die Hundesteuer Schmitten (Hochtaunus) tauchen immer wieder Fragen auf, die häufig gestellt werden. Die folgenden FAQ geben Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung von Hunden in Schmitten (Hochtaunus).
Die Höhe der Hundesteuer in Schmitten (Hochtaunus) richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde und nach deren Art. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es einen Aufschlag der zu zahlen ist. In der Regel variiert der Hundesteuersatz zwischen 0 und etwa 200 € im Jahr. Es gibt tatsächlich auch Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Faustregel gilt: Je größer eine Gemeinde, desto höher ist auch der Hundesteuer-Satz. Ländlich geprägte Gemeinden mit eher niedrigeren Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer haben in der Regel geringere Sätze für die Hundesteuer als große, dicht besiedelte Gemeinden. Die Steuerlast für den zweiten Hund steigt oft deutlich an.
Bei der Hundesteuer handelt es sich in der Regel um eine Jahressteuer. Das heißt der Steuerbetrag wird einmal im Jahr vom Hundehalter eingezogen. Meist werden Hundesteuerzahlungen im Sommer (Juli) fällig. Die Zahlung des Bescheids zur Hundesteuer ist dabei in der Regel per Überweisung oder Lastschrift möglich. Für Lastschriftzahlungen müssen Sie der Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen. Fragen Sie hierzu im örtlichen Gemeindebüro von Schmitten (Hochtaunus) nach einer Vorlage.
Wenn Sie einen Hund anschaffen, müssen Sie diesen Bei der Stadt / Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) melden. Die Meldefristen sind dabei relativ eng und wenn Sie der Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) nicht rechtzeitig mitteilen, dass sie einen Hund halten, dann winken Strafzahlungen und Ordnungsgelder.
Die Anschaffung eines Hundes sollten Sie daher schnellstmöglich bei der Stadt / Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) bekanntgeben. In der Regel liegen die Meldefristen zwischen 7 und 14 Tagen nach Anschaffung. Die Meldefristen variieren zwischen einzelnen Gemeinden in Deutschland. Genauere Informationen können Sie der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) entnehmen.
Die Möglichkeiten um einen Hund bei der zuständigen Gemeinde zu melden sind deutschlandweit ebenfalls unterschiedlich. Einige Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit Hunde online zu melden oder ein Formular herunterzuladen, dass ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Gemeinde gesendet werden kann. Das ist praktisch, denn so sparen Sie sich den Weg ins Gemeindeamt von Schmitten (Hochtaunus).
Welche Möglichkeiten zur Meldung eines Hundes die Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) bietet entnehmen Sie am besten den Webseiten der Gemeinde. Alternativ ist auch die Google-Suche nach „Hundesteuer Schmitten (Hochtaunus)“ oft zielführend um mehr über die Anmeldung eines Hundes in der Gemeinde Schmitten (Hochtaunus) zu erfahren.